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Dein Smartphone – Deine Entscheidung

Workshop der Polizei am Schmeller-Gymnasium

Vergangenen Donnerstag hielten Erste Polizeihauptkommissarin Sabine Roidl und Polizeiobermeisterin Anna-Lena Meiler von der Polizeiinspektion Nabburg einen Workshop für die 6. Klassen des Gymnasiums. Organisiert wurde die Veranstaltung, die im Rahmen der schulischen Werteerziehung stattfand, von OStRin Dr. Nadine Kilgert-Bartonek.

Die Schwerpunkte des interaktiven Vortrags bildeten die Themen verantwortungsbewusster Umgang mit dem Smartphone und Cybermobbing. Die Polizistinnen stellten gleich zu Beginn des Workshops klar, dass das Internet nie vergisst und man immer digitale Fußspuren hinterlässt, auch wenn man seinen Verlauf gelöscht hat.

Zunächst wurden die Schülerinnen und Schüler zu ihrem eigenen Umgang mit dem digitalen Endgerät befragt. Dabei stellte sich heraus, dass alle ein eigenes Smartphone besitzen und manche dieses auch zeitlich unbegrenzt nutzen dürfen. Jede Klasse hat zudem einen Klassenchat. Manche Kinder hatten aber online auch schon negative Erfahrungen gesammelt.

Im Anschluss daran wurde den Schülern ein Kettenrätsel, das per WhatsApp verschickt wurde, gezeigt. Dieses war äußerst schwierig zu lösen und wenn man die falsche Antwort gab, musste man ein bestimmtes Bild, hier einen Santa Claus, für drei Tage als Profilbild hochladen und die Nachricht weiterverschicken. Anhand dieses „harmlosen“ Beispiels wurde den Kindern verdeutlicht, dass die Weiterleitung und Veröffentlichung fremder Bilder einen Straftatbestand darstellt, da diese Handlungen das Urheberrecht verletzen. Die Person, die die Rechte am Bild hat, muss immer um ihr Einverständnis gebeten werden. Folgen könnten im zivilrechtlichen Bereich Schadensersatz-, im vierstelligen Bereich, und Unterlassungsklagen sein, außerdem könne es strafrechtliche Folgen geben und das Jugendamt könnte hinzugezogen werden. Die Beamtinnen machten den Kindern klar, dass sie unter 14 Jahren zwar nicht bestraft werden können, aber ihnen ihr Smartphone abgenommen werden kann und dieses dann auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt wird, wodurch alle Inhalte gelöscht werden. Auch Durchsuchungen des Kinderzimmers könnten unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

In einem weiteren Block wurde den Schülern erklärt, dass man selbstgedrehte Videoclips mit fremder Hintergrundmusik nur im privaten Bereich zeigen und keinesfalls online stellen darf. Bei Referaten, die im Unterricht, also vor einer bestimmten Öffentlichkeit gehalten werden, darf man fremde Bilder und Videos präsentieren, muss aber unbedingt seine Quellen angeben. Fotografiert man allerdings eine Sehenswürdigkeit und sind zufällig Personen auf dem Bild, so sei dies erlaubt.

Zum Begriff des Kunsturheberrechts wurden den Kindern zahlreiche Fallbeispiele vorgelegt, die sie in die Kategorien verboten, erlaubt und nicht in Ordnung eingruppieren sollten. Hier zwei Beispiele: Ein Mitschüler bekommt aus einem anderen Chat ein Video mit vielen Kriegstoten und stellt es in den Klassenchat. Die Schüler erkannten sofort, dass dies verboten war und eine Referentin ergänzte hierzu, dass diese Weiterleitung beziehungsweise Veröffentlichung zudem den Tatbestand der Gewaltdarstellung erfülle. Ein anderes Beispiel hatte zum Inhalt, dass Mitschüler eine Rauferei auf dem Pausenhof filmten und auch nachdem einer der beiden Raufbolde verletzt war, weiterfilmten. Dieser Mitschnitt stellte nicht nur obigen Tatbestand dar, sondern sei zudem unterlassene Hilfeleistung und wiege sehr schwer. In weiteren Beispielen wurden unter anderem die Straftatbestände der Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereiches und der der Volksverhetzung verdeutlicht.

Im das Gelernte auf den Punkt zu bringen, durften die Schüler folgende Sprechblasen ausfüllen:

Ich verwende nur Bilder, von denen ich sicher weiß, dass ich sie verwenden darf!

Ich frage die Leute, ob ich ihr Bild teilen darf!

Ich schicke keine Sachen mit Gewalt und Sexkram weiter!

Ich verbreite keine Gehässigkeiten oder Hasskommentare im Internet – und sonst auch nicht!

Bei schlechtem Bauchgefühl gehe ich zu meinen Eltern oder anderen Erwachsenen und erzähle ihnen von meinen Problemen oder Bedenken.

Das letzte Thema des Workshops bildete das leider immer häufiger auftretende Phänomen des Cybermobbings. Mobbing bedeutet das Ausgrenzen, Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen einer oder mehrerer Personen über einen längeren Zeitraum. Beim Cybermobbing erfolgt dies über soziale Medien und ist deswegen verbreiteter, weil es einfacher ist, jemanden zu beleidigen, der nicht direkt vor einem steht. Am Beispiel einer 15-jährigen Schülerin, die im Internet sexuell erpresst wurde und daraufhin Selbstmord beging, wurde den Kindern klargemacht, dass man sich als Mobbingopfer unbedingt Hilfe suchen und die Nachrichten keinesfalls löschen soll.

Im Anschluss an den lebensnahen und äußerst lehrreichen Workshop durften die Kinder noch alle Fragen stellen, die sie gerne einmal der Polizei stellen wollten. An dieser Stelle kann nur ein Teil der zahlreichen Fragen wiedergegeben werden: Was für eine Strafe bekommt ein Flitzer? Haben Sie schon einmal auf jemanden geschossen? Wann kommt das Pfefferspray, wann der Schlagstock zum Einsatz? Würden Sie mir mal Handschellen anlegen? Hatten Sie schon einmal einen Einsatz mit dem Sondereinsatzkommando? Wie viel verdient ein Polizist?

Der Workshop, der sowohl bei den Kindern als auch den Lehrkräften großen Anklang fand, soll künftig jährlich im Rahmen der Werteerziehung am Schmeller-Gymnasium abgehalten werden.

 

Text und Foto: Dr. Nadine Kilgert-Bartonek