Inklusion am Johann-Andreas-Schmeller-Gymnasium
Auf der Basis der UN-Behindertenrechtskonvention rückt der Begriff Inklusion die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Lernenden in den Mittelpunkt und begreift die Vielfalt als Chance für Lern- und Unterrichtsprozesse. Inklusion beinhaltet das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer Schule.
Am JAS-Gymnasium ermöglichen wir daher einen Lern- und Lebensraum für alle Kinder und Jugendlichen. Das gemeinsame Lernen und Leben von jungen Menschen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf ist für uns selbstverständlich.
Sollte Ihr Kind gymnasiale Eignung haben und sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unsere Inklusionsbeauftragte StDin Sabine Singer (sabine.singer@gymnasium-nabburg.de) berät Sie in allen Fragestellungen zur Inklusion. Gleichzeitig ist sie Ansprechpartnerin für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie für die Schulleitung im konkreten Inklusionsfall. Die zuständigen Schulberatungsstellen und der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) unterstützen die Schule hinsichtlich der Gewährung eines individuellen Nachteilsausgleichs und schlagen zusätzliche pädagogische Fördermaßnahmen vor. Diese werden für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung in §§ 31ff. BaySchO geregelt. Ziel der Maßnahmen ist es stets, vergleichbare Leistungen aller Kinder und Jugendlichen einfordern und realisieren zu können, und dabei aber auch individuelle Lösungen für jedes Kind zu finden.
Alle uns mitgeteilten Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht nach §203 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Was bieten wir Ihrem Kind?
· Unsere Schule ist barrierefrei.
· Bei Bedarf kann – im beschränkten Umfang – zusätzlicher Förderunterricht erteilt werden, um spezifische Schwierigkeiten auszugleichen.
· Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf können – soweit dies möglich ist – am Sportunterricht teilnehmen. Wir sind bemüht, dass unsere Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an allen Veranstaltungen der Schule (Wandertage, Klassen- und Studienfahrten, Besichtigungen usw.) teilnehmen können.
· Unsere Lehrkräfte sind mit den Problemen behinderter bzw. beeinträchtigter Menschen vertraut und sehr gerne bereit, sich auf deren Belange einzustellen.
· Im täglichen Unterrichtsbetrieb und bei allen Prüfungen wird, je nach Art und Schwere der Behinderung bzw. Beeinträchtigung, spezifischer Nachteilsausgleich und Notenschutz gewährt.
· Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen und deren Eltern bieten wir individuelle Inklusionssprechstunden an.
„Barrierefreiheit beginnt im Kopf" und bedeutet für uns, dass Schülerinnen und Schüler mit ihrem individuellen Handicap ganz selbstverständlich ihren festen Platz in unserer Schulgemeinschaft haben und die Vielfalt der unterschiedlichen Persönlichkeiten als Bereicherung für das gemeinsame Miteinander gesehen wird.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen zum Wohle Ihres Kindes.
Informationen zum Nachteilsausgleich und zum Notenschutz aufgrund einer Lese-Rechtschreibstörung